text.skipToContent text.skipToNavigation
  • 6 Partnerfirmen
  • 28 Standorte
  • 1.5 Millionen Artikel
  • Technische Kompetenz
Noch Fragen? Zum Kontaktformular
EPL134
auf Anfrage

per 1.000 Stück
exkl. MwSt.

Kugellager-Ausgleichscheibe passend für Rillenkugellager der Baugrösse 6322
Informationen zu Preis und Lieferzeit nach Registrierung
Herstellerartikelnummer: EPL134

Verwendung:

Kugellagerausgleichscheiben werden eingesetzt, um Kugellager mit einer leichten Axialkraft zu belasten. Die welligen Ausgleichsscheiben werden in das Lagergehäuse eingebaut und üben einen Anpressdruck auf den Außenring des Lagers aus. Damit ergibt sich zum Beispiel in Elektromotoren ein gleichmäßiger, ruhiger Lauf. Die axiale Belastung sollte ca. 2% der statischen Tragzahl nicht überschreiten.

EPL und EMO - X Kugellager-Ausgleichsscheiben

In Zusammenarbeit mit den Kugellager- und Elektromotorenherstellern wurde die EMO - X Ausgleichsscheibe entwickelt, die sich durch noch bessere Belastungseigenschaften auszeichnet. Der bestehende EPL-Bereich wurde durch die EMO - X erweitert. Konstruktion und Fertigung haben herausgefunden, dass unter bestimmten Umständen bessere Ergebnisse erzielt werden können, wenn ein grösserer Druck auf den Aussenring ausgeübt wird.

Technische Merkmale
eClass 23-10-05-01
UNSPSC 31162801
Federrate 68 N/mm
Federrate N max. 651
passend für Kugellager 6322
Stauchung C1 3,5 mm
Kraft bei C1 592 N
Wellenzahl W 3
Freie Höhe C 12,2 mm
Innendurchmesser B1 (ungewellter Zustand) 214 mm
Innendurchmesser B2 212,6 mm
Außendurchmesser (Nennwert) 240 mm
Weitere (Alternative) Artikelnummer EPL 134, EPL-134
Lieferanteninterne Artikelnummer EPL134
Quick Order Pad Artikelnummer 5190_EPL134
Versand und Lieferung



Abholung der Ware am ausgewählten LEISE-Standort

Zufuhr der Ware je nach individueller Vereinbarung durch eigenen Fuhrpark

Paketdienst/Spedition ab Coburg bis 14:00 Uhr

Nachtexpress ab Coburg bis 16:30 Uhr



Je nach Versandoption können zusätzliche Kosten entstehen. Für den Versand von gefährlichen Gütern wird zusätzlich eine Pauschale in Höhe von 7,50 € verrechnet.